Frohn GmbH

Lohnabrechnung ELENA

Mit dem ELENA - Verfahrensgesetz vom 28. März 2009 wurde vom Gesetzgeber ein Verfahren beschlossen, mit dem Daten zukünftig einer Zentralen Speicherstelle (ZSS) weitergeleitet wird.

Ein wichtiger Schritt dazu ist die Einführung des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA): Ab Januar 2010 müssen alle Arbeitgeber monatlich bestimmte Daten aus Ihrer Entgeltabrechnung elektronisch an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Der eigentliche Start des ELENA-Verfahren, soll in 2012 erfolgen.

Wenn Sie ab 2012 Arbeitslosengeld, Wohn- oder Elterngeld beantragen, benötigen Sie dafür nicht mehr die üblichen Entgeltbescheinigungen in Papierform.

Die Stelle, bei der Sie Ihre Sozialleistung beantragen, ruft Ihre Entgeltdaten von der ELENA Speicherstelle ab.

Mit einer Signaturkarte erteilen Sie die Erlaubnis zum Abruf Ihrer Daten.

Folgen für Ihre Lohnabrechnungen sind, dass bei jeder Lohnabrechnung alle Daten, die zuvor nur bei Bescheinigungen wie Lohnnachweise, oder Arbeitslosengeld Bescheinigungen benötigt wurde jetzt für alle erfasst und verarbeitet werden muss. Daher wird dieses Verfahren für den Arbeitgeber Mehraufwand bedeuten welche nur durch elektronische Verarbeitung möglich sein wird

Die gespeicherten Daten werden dann an die Agentur für Arbeit, Kindergeldstelle, Sozialhilfestelle, Renten, und Krankenkassen weitergeleitet.

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