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Steuerbürokratieabbaugesetz soll Vereinfachung bringen

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens das zum 1.1.2009 in Kraft trat will die Bundesregierung den Abbau bürokratischer Lasten sowie Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung erreichen. Mit dem Vorhaben sollen u.a. papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzt werden. Dafür wurden folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Anhebung der Werte für die monatlich abzugebenden Umsatzsteuer - Voranmeldungen und
     Lohnsteuer - Anmeldungen. Die Grenzen für die Abgabe von monatlichen Umsatzsteuer -
    Voranmeldungen stiegen ab dem 1.1.2009
  • Elektronische Ãœbermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen (Umsatzsteuer -,
    Gewerbesteuer -, Körperschaftsteuer - bzw. Feststellungserklärung) ab dem Veranlagungszeit-
    raum 2011. Davon betroffen sind auch die Anlage EÜR bzw. ein Antrag auf Dauerfristverlängerung

Elektronische Übermittlung der jährlichen Einkommensteuererklärung ab 2011.

Standardisierte und elektronische Ãœbermittlung der Inhalte der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ab 2011.

Die Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante Verhältnisse zu geben, soll künftig auf elektronischem Wege erfüllt werden.

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